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Noch keine Zulassung von Laborfleisch in der EU

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Nach Angaben der Bundesregierung ist bislang kein Antrag auf Zulassung von sogenanntem Laborfleisch als neuartiges Lebensmittel bei der Europäischen Kommission gestellt worden. Folglich sei auch kein entsprechender Antrag bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Bearbeitung.

Nach Angaben der Bundesregierung ist bislang kein Antrag auf Zulassung von sogenanntem Laborfleisch als neuartiges Lebensmittel bei der Europäischen Kommission gestellt worden. Folglich sei auch kein entsprechender Antrag bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Bearbeitung. Eventuelle von Laborfleisch ausgehende Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher seien ihr daher nicht bekannt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.

 

In-vitro-Fleisch - sogenanntes Laborfleisch - wird, wie die Bundesregierung erläutert, unter labortechnischen Bedingungen hergestellt, Es solle dazu beitragen, den Fleischkonsum umweltfreundlicher und tiergerechter zu gestalten. Singapur war laut der Bundesregierung im Jahr 2020 das erste Land, in dem die Herstellung von Fleisch aus Zellkulturen zugelassen wurde.

 

Ferner berichtet die Bundesregierung, dass das Bundesforschungsministerium aktuell den Forschungsverbund "CELLZERO Meat" unterstütze, der ein alternatives Verfahren zur Herstellung von zellbasiertem Fleisch ohne Einsatz von Fetalem Kälberserum (FKS) entwickle. Die Zuwendungssumme beträgt nach Regierungsangaben knapp 1,2 Mio Euro. Am Verbund sei neben dem Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN), dem Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie sowie der Hochschule Anhalt auch das Unternehmen PAN-Biotech GmbH beteiligt.

 

Zudem wird in der Antwort festgestellt, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Entwicklungen des gesamten Spektrums der Proteinalternativen aufmerksam verfolge. Die genaue Anzahl der Unternehmen, die im Bereich der Herstellung von sogenanntem zellkultiviertem Fleisch beziehungsweise sogenanntem Laborfleisch forschten, sei aber nicht bekannt.

 

Die Herstellungsverfahren von Laborfleisch seien bislang im industriellen Maßstab nicht etabliert, so die Bundesregierung weiter. Bislang lägen nur explorative Studien über die theoretischen Einsparpotentiale bei der Produktion von Laborfleisch im Vergleich zur konventionellen Fleischproduktion vor. Diese Einschätzungen wiesen hohe Unsicherheiten auf, da die Annahmen, die in diesen Studien getroffen worden seien, von Bedingungen der zukünftig realisierten Verfahren abweichen könnten. Auch ist laut Bundesregierung derzeit nicht absehbar, welche Marktanteile Produkte, die dem Verfahren nach dem Laborfleisch zuzuordnen sind, nach einer erfolgreichen Zulassung erzielen könnten.

 

Gefragt nach einer möglichen Kennzeichnungsregelung erklärt die Bundesregierung, dass In-vitro-Fleisch am Markt noch keine Rolle spiele und die Verbraucherinnen und Verbraucher noch keine Erfahrung mit entsprechenden Lebensmitteln hätten sammeln können. Daher gehöre In-vitro-Fleisch derzeit nicht zu den Lebensmitteln, die für die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung im Fokus stünden. AgE/ri

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