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Kabinett gibt grünes Licht

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Die Bundesregierung akzeptiert den Glyphosat-Beschluss des Bundesrates. Die Maßgaben der Länderkammer sind redaktioneller Art. Eine Lockerung der Anwendungsverbote in Wasserschutzgebieten und in Naturschutzgebieten hatte der Bundesrat abgelehnt.

Die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung tritt in Kraft.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (19.6.) die Maßgaben akzeptiert, unter denen der Bundesrat die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen hat. Die Forderungen der Länderkammer sind ausschließlich redaktioneller Art. Ausschussempfehlungen, geltende Anwendungsbeschränkungen für glyphosathaltige Herbizide zu lockern, fanden in der Plenarsitzung am Freitag (14.6.) keine Mehrheit. Damit wird weder das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten aufgehoben, noch der Einsatz in Gebieten erlaubt, die für die Natur wichtig sind. Die "Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" kann damit wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Sie löst die seit Jahresbeginn per Eilverordnung erlassenen befristeten Glyphosat-Regelungen ab. AgE

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