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Die Schlinge zieht sich zu

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Die EFSA senkt den gesundheitlichen Richtwert für die Aufnahme der Ewigkeitschemikalie TFA deutlich: Die duldbare Tagesmenge sinkt von 0,05 auf 0,014 mg/kg Körpergewicht. Unmittelbar rechtsverbindlich ist die Bewertung nicht. Zusammen mit der kürzlich erfolgten ECHA-Empfehlung, TFA als reproduktionstoxisch einzustufen, dürfte sie aber absehbar auch die Pflanzenschutzmittelzulassung unter Druck setzen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den gesundheitlichen Richtwert für die Aufnahme von Trifluoressigsäure (TFA) stark abgesenkt. TFA gehört zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien und ist in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln enthalten beziehungsweise wird als deren Abbauprodukt gebildet.

 

Laut EFSA liegt die duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI) künftig bei 0,014 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht. Bislang waren es 0,05 Milligramm, also war der bisherige Wert rund dreieinhalbmal so hoch wie der neue. Der Wert beschreibt die Menge, die ein Mensch ein Leben lang täglich aufnehmen kann, ohne sich dadurch einem nennenswerten Gesundheitsrisiko auszusetzen.

 

Die EFSA veröffentlichte ihre Neubewertung am Mittwoch (22.7.). Grundlage seien neue wissenschaftliche Erkenntnisse unter anderem dazu, dass TFA die Werte des Schilddrüsenhormons Thyroxin verändern könne.

 

Keine direkten rechtlichen Folgen - vorerst

 

Unmittelbar rechtsverbindliche Folgen, etwa für die Pflanzenschutzmittelzulassung, ergeben sich aus der neuen ADI nicht. Laut der Behörde werden die neuen Erkenntnisse allerdings von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten herangezogen werden, um über etwaige Maßnahmen zum Verbraucherschutz zu beraten und diese festzulegen.

 

Der regulatorische Druck auf TFA nimmt gleichwohl zu. Über kurz oder lang dürfte wegen seiner gesundheitsschädlichen Eigenschaften mit Folgen auch für die Wirkstoffzulassung zu rechnen sein. Die Umweltschutzorganisation Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe forderte als Reaktion auf die neue EFSA-Bewertung ein sofortiges Verbot sämtlicher TFA-bildenden Pflanzenschutzmittel.

 

ECHA empfiehlt Einstufung als reproduktionstoxisch

 

Hinzu kommt, dass der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) der EU-Kommission erst vor wenigen Wochen empfohlen hatte, TFA als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B einzustufen, also als Stoff, der "wahrscheinlich beim Menschen reproduktionstoxisch ist". Die wissenschaftliche Grundlage dafür war ein Dossier aus Deutschland.

 

Wie das in Deutschland für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegenüber AGRA Europe seinerzeit mitteilte, ergeben sich aus der RAC-Empfehlung zwar ebenfalls keine unmittelbaren Folgen. Diese träten erst ein, wenn die Empfehlung durch die Kommission in eine Verordnung aufgenommen sei.

 

Gelten bald neue TFA-Grenzwerte im Grundwasser?

 

Sobald dies jedoch - wie absehbar - erfolgt, würde TFA als sogenannter "relevanter Metabolit" gelten, was auf die Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Auswirkungen haben dürfte. Denn für TFA würde dann im Grundwasser ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm je Liter gelten, wie er für relevante Metaboliten vorgesehen ist.

 

Die EFSA untersucht nach eigenen Angaben derzeit gemeinsam mit der ECHA, in welchem Umfang PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel zu TFA abgebaut werden und wie sich der Stoff in Böden und Gewässern verhält. Die Ergebnisse sollen bis zum Sommer 2027 vorliegen. AgE

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