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Ausschreibung für Freiflächenanlagen deutlich unterzeichnet

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Die zweite Ausschreibungsrunde in diesem Jahr für Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist deutlich unterzeichnet worden. Wie die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde heute mitteilte, wurde zum Gebotstermin 1. Juni 2022 ein Volumen von 1 126 MW ausgeschrieben.

Die zweite Ausschreibungsrunde in diesem Jahr für Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist deutlich unterzeichnet worden. Wie die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde heute mitteilte, wurde zum Gebotstermin 1. Juni 2022 ein Volumen von 1 126 MW ausgeschrieben. Eingereicht worden seien 116 Gebote mit einem Gesamtvolumen von lediglich 714 MW. Davon hätten 109 Gebote mit einem Umfang von 696 MW bezuschlagt werden können. Die Bundesnetzagentur führt die starke Unterzeichnung in erster Linie auf das Ausschreibungsvolumen zurück, das 2022 gegenüber dem Jahr davor auf 3 600 MW nahezu verdoppelt worden sei. Die Behörde begründet das zurückhaltende Gebotsverhalten außerdem mit der Schwierigkeit potentieller Investoren, Module zeitlich verbindlich und zu kalkulierbaren Preisen bestellen zu können.

 

Regional verteilten sich die Zuschläge auf Standorte in Bayern mit 399 MW, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 72 MW und Niedersachsen mit 45 MW. Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge der Netzagentur zufolge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden, und zwar insgesamt 55 Zuschläge mit 372 MW. Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen - Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen - entfielen demnach 35 Zuschläge mit 211 MW.

 

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen laut den Behördenangaben zwischen 4,87 Cent/kWh und 5,69 Cent/kWh. Der mittlere, mengengewichtete Zuschlagswert habe sich in diesem Verfahren auf 5,51 Cent/kWh belaufen und damit über den 5,19 Cent/kWh aus der Vorrunde gelegen. Ein Gebot habe nicht berücksichtigt werden können, da das Kontingent für die Acker- oder Grünlandflächen des betreffenden Bundeslandes bereits ausgeschöpft gewesen sei. AgE

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