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290 Hektar neue Rebflächen genehmigt

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Der Weinbau in Deutschland wächst. Insgesamt rund 290 ha an neuen Rebflächen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für 2022 deutschlandweit genehmigt. Die meisten Genehmigungen gab es erwartungsgemäß mit rund 208 ha für Flächen in Rheinland-Pfalz, dem mit Abstand führenden Bundesland beim Weinbau.

Der Weinbau in Deutschland wächst. Insgesamt rund 290 ha an neuen Rebflächen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für 2022 deutschlandweit genehmigt. Die meisten Genehmigungen gab es erwartungsgemäß mit rund 208 ha für Flächen in Rheinland-Pfalz, dem mit Abstand führenden Bundesland beim Weinbau. Über das Online-Antragsverfahren waren der BLE zufolge insgesamt 1 113 ha für Neuanpflanzungen beantragt worden; das waren rund 38 % mehr gewesen als 2021.

 

Etwa 181 ha an zusätzlicher Rebfläche genehmigte die Bundesanstalt in Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wuchsen im Jahr 2021 in dem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27 159 ha Keltertrauben, gefolgt von der Pfalz mit 23 759 ha. Für dieses Gebiet bewilligte die BLE etwa 21 ha an neuer Rebfläche.

 

Im Antragszeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 erhielt die Bonner Behörde nach eigenen Angaben insgesamt 3 018 gültige Anträge für Neuanpflanzungen. Davon hätten 2 899 genehmigt werden können. 104 Genehmigungen über insgesamt rund 20 ha Rebfläche seien innerhalb der Monatsfrist zurückgegeben worden, da das jeweils genehmigte Areal unter 50 % des beantragten gelegen habe.

 

Auf Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) entfallen 2022 gemäß den Angaben der BLE zufolge gut 242 ha der genehmigten neuen Rebflächen, also 83 % der insgesamt erlaubten Neuanpflanzungen. Weitere rund 48 h betreffen Landweingebiete und Gebiete ohne g.U. beziehungsweise ohne geschützte geografische Angabe (g.g.A.).

 

Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich der Bundesanstalt zufolge in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit mehr als 30 % Hanglage; dann folgen Flächen mit 15 % bis 30 % Hangneigung. Jährlich dürfen in Deutschland nach dem Weingesetz maximal 0,3 % der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden. Stichtag ist jeweils der 31. Juli. Zur Ernte 2021 belief sich die in Deutschland mit Keltertrauben bestockte Rebfläche auf 103 421 ha. Neuanpflanzungen wären demnach in diesem Jahr auf rund 310 ha möglich gewesen. AgE

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