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Insgesamt 22 neue Wintergetreidesorten zugelassen

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Das Bundessortenamt (BSA) hat Ende März die Neuzulassungen für Wintergetreide bekanntgegeben. Insgesamt 22 neue Wintergetreidesorten stehen demnach für die kommende Herbstaussaat zur Verfügung. Wie der Getreidefonds Z-Saatgut in Bonn berichtete, zählen dazu im Einzelnen 13 Winterweichweizensorten, eine Winterhartweizensorte, drei mehrzeilige und zwei zweizeilige Wintergerstensorten, zwei Wintertriticalesorten sowie eine Winterroggensorte.

Das Bundessortenamt (BSA) hat Ende März die Neuzulassungen für Wintergetreide bekanntgegeben. Insgesamt 22 neue Wintergetreidesorten stehen demnach für die kommende Herbstaussaat zur Verfügung. Wie der Getreidefonds Z-Saatgut in Bonn berichtete, zählen dazu im Einzelnen 13 Winterweichweizensorten, eine Winterhartweizensorte, drei mehrzeilige und zwei zweizeilige Wintergerstensorten, zwei Wintertriticalesorten sowie eine Winterroggensorte. Unter den 13 Weichweizensorten befinden sich drei speziell für den Ökolandbau.

 

Längere Trockenphasen, sich verändernder Schädlingsdruck, Dünge- und Pflanzenschutzregulationen und vieles mehr stellten den landwirtschaftlichen Sektor vor eine Vielzahl von Herausforderungen, erklärte GFZS-Geschäftsführer Dr. Dennis Hehnen jetzt anlässlich der Bekanntgabe der Neuzulassungen. Die Züchtung neuer Getreidesorten helfe der Landwirtschaft, sich an die stetig ändernden Bedingungen anzupassen. Das trage dazu bei, die Ernährungssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. "Um diesen Züchtungsfortschritt aufrechterhalten zu können, bedarf es der Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte, am besten indem Z-Saatgut verwendet wird", betonte Hehnen.

 

Dem GFZS zufolge erfolgt die Zulassung der neuen Sorten nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung in ihren Anbau- und Verwertungseigenschaften zeigt. Hierzu werden die neu gezüchteten Sorten in der nationalen Wertprüfung vom BSA auf ihren landeskulturellen Wert geprüft und anschließend vor dem Sortenausschuss verhandelt. Die Zulassung einer Sorte ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut. AgE/ri

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