Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments hat sich dafür ausgesprochen, Junglandwirten die Übernahme und die Gründung von Betrieben durch gesetzliche Regelungen zu erleichtern. Das Gremium verständigte sich heute auf einen entsprechenden Entschließungsentwurf, der voraussichtlich im Oktober im Plenum zur Abstimmung kommt. Gefordert wird eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch Missstände auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt beseitigen und der Konzentration von Landbesitz begegnen soll.
Die EU-Agrarpolitiker halten es für angebracht, auf EU-Ebene eine Beobachtungsstelle einzurichten, die mehr Transparenz bezüglich der Entwicklung von Kauf- und Pachtpreisen sowie hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse herstellen soll. Die Mitgliedstaaten sollen angehalten werden, Junglandwirten den Zugang zu Flächen zu erleichtern, beispielsweise durch Vorkaufsrechte, Preisdeckel bei Erwerb und Pacht sowie durch langfristige Nutzungsgarantien. Auch der Zugang zu Darlehen und Beratung soll verbessert werden.
Aus Sicht der Abgeordneten ist die Unterstützung für die Junglandwirte ein Schlüsselelement für die Zukunft der Landwirtschaft. Der Zugang zu Flächen, Krediten und Beratungsangeboten sowie bürokratische Anforderungen seien die größten Hürden beim Berufseinstieg. Nach Angaben des Europaparlaments haben Kreditanträge von Junglandwirten eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, abgelehnt zu werden. Zugleich sei der demografische Wandel im ländlichen Raum besonders ausgeprägt; laut Parlament waren 2020 fast 58 % der Leiter landwirtschaftlicher Betriebe in der EU älter als 54 Jahre. AgE/pk