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Verursachergerechte Düngeregeln als Ziel

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Novelle des Düngegesetzes auf den Weg gebracht. Nach der Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs startet heute die Beteiligung der Länder und Verbände. Vor der Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, damit die Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Novelle des Düngegesetzes auf den Weg gebracht. Nach der Ressortabstimmung des Gesetzentwurfs startet heute die Beteiligung der Länder und Verbände. Vor der Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, damit die Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.

 

Das Düngegesetz muss aus mehreren Gründen geändert werden. Neben der Umsetzung von EU-Recht geht es darum, die rechtlichen Voraussetzungen für eine geplante Änderung der Stoffstrombilanzverordnung zu schaffen. Die Grundlage dafür bildet der Ende 2021 dem Bundestag vorgelegte Ergebnisbericht zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung. Ziel ist es, den nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sichern.

 

Darüber hinaus will das Ministerium mit der Gesetzesnovelle die Möglichkeit eröffnen, eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung vorzulegen. Mit dieser Verordnung sollen die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe künftig nachvollzogen und bewertet werden können. Die Betriebsdaten sollen nach Ministeriumsangaben "mittelfristig" die Basis bilden, das Verursacherprinzip bei den Düngeregeln stärker zu berücksichtigen.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium spricht von einem Paket aus geändertem Düngegesetz, angepasster Stoffstrombilanzverordnung und Düngemonitoring, das dazu beitragen soll, den nach wie vor schwelenden Streit mit der EU-Kommission über die Umsetzung der Nitratrichtlinie ein für alle Mal beizulegen. In Berlin geht man davon aus, auf diese Weise Strafzahlungen an die EU dauerhaft abwenden zu können, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und die Nitratbelastung nachhaltig reduzieren zu können. AgE/rm

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