News-Ansicht

Trilog erzielt Einigung zum Naturwiederherstellungsgesetz

|   news

Kurz vor Mitternacht haben sich EU-Kommission, Europaparlament und Rat auf die geplante Verordnung zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Die Mitgliedstaaten werden der Übereinkunft zufolge mit dem NRL angehalten sein, konkrete Maßnahmen zum Naturschutz zu ergreifen. Dies schließt auch eine Wiederherstellung gewisser Anteile von Moorflächen ein. Das Parlament konnte sich mit seiner Forderung, den Artikel zum Schutz landwirtschaftlicher Ökosysteme zu streichen, nicht durchsetzen.

Kurz vor Mitternacht haben sich EU-Kommission, Europaparlament und Rat auf die geplante Verordnung zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) verständigen können. Die Mitgliedstaaten werden der Übereinkunft zufolge mit dem NRL angehalten sein, konkrete Maßnahmen zum Naturschutz zu ergreifen. Dies schließt auch eine Wiederherstellung gewisser Anteile von Moorflächen ein. Das Parlament konnte sich mit seiner Forderung, den Artikel zum Schutz landwirtschaftlicher Ökosysteme zu streichen, nicht durchsetzen. Allerdings müssen die Mitgliedsländer konkrete Schritte zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Ökosysteme gemäß der Trilog-Einigung erst ab Ende 2030 in die Wege leiten.


Keine 10 Prozent Landschaftselemente

Danach muss alle sechs Jahre bei zwei von drei Indikatoren eine positive Entwicklung erreicht werden. Genannt wird hier die Steigerung des Anteils landwirtschaftlich genutzter Flächen mit vielfältigen Landschaftsmerkmalen. Die von der Kommission vorgeschlagenen 10% sind aber vom Tisch. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Anhebung des Bestands an organischem Kohlenstoff in den Ackerflächen ergreifen. Im Hinblick auf die Ziele des dritten Indikators sind sie in der Pflicht, Verbesserungen beim sogenannten "Grünland-Schmetterlingsindex" zu erreichen.

Konkrete Ziele zum Moorschutz

Zur Wiederherstellung entwässerter Moore müssen die Mitgliedstaaten gemäß dem Ergebnis des Trilogs bis zum Jahr 2030 auf mindestens 30% der landwirtschaftlich genutzten Böden, bei denen es sich um entwässerte Torfgebiete handelt, Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen. Von diesem Anteil muss wiederum "mindestens ein Viertel" wiedervernässt werden. Bis 2040 müssen die Mitgliedsländer auf 40% der landwirtschaftlich genutzten Moorflächen Maßnahmen zu deren Wiederherstellung ergreifen. Hiervon soll mindestens ein Drittel wiedervernässt werden.

Wiedervernässung für Betriebe freiwillig

Bis zur Jahrhundertmitte sollen dann auf der Hälfte dieser Flächen Renaturierungsmaßnahmen erfolgen. Nicht weniger als ein Drittel davon muss wiedervernässt werden. Betont wird, dass Maßnahmen zur Wiedervernässung für Landwirte und private Landbesitzer freiwillig seien. Zugleich heißt es aber, dass die vorgegebenen Anteile von den EU-Staaten erfüllt werden müssen. Die Trilog-Partner begründeten dies nach der Einigung damit, dass der Schutz der Moore beziehungsweise deren Wiedervernässung "eine der kosteneffizientesten Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen im Agrarsektor und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt" sei.

Rückgang der Bestäuberpopulationen umkehren

Verpflichtend müssen die EU-Staaten außerdem den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis spätestens 2030 umkehren. Danach muss wieder ein steigender Bestandstrend bei diesen Insekten erreicht werden. Dieser soll mindestens alle sechs Jahre erfasst werden. AgE/kl

Zurück