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Polen erhält rund 39 Millionen Euro aus der EU-Agrarreserve

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In Brüssel sind jetzt Details zur Vergabe des Hilfspakets im Gesamtumfang von etwa 100 Mio Euro an die fünf östlichen EU-Anrainerstaaten zur Ukraine bekanntgeworden. Wie Kommissionskreise gegenüber AGRA-EUROPE erläuterten, soll Polen mit rund 39 Mio Euro den Löwenanteil der Hilfen aus der EU-Agrarreserve der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten. Rumänien soll etwa 30 Mio Euro zur Unterstützung seiner Landwirte bekommen, Ungarn etwas weniger als 17 Mio Euro.

In Brüssel sind jetzt Details zur Vergabe des Hilfspakets im Gesamtumfang von etwa 100 Mio Euro an die fünf östlichen EU-Anrainerstaaten zur Ukraine bekanntgeworden. Wie Kommissionskreise gegenüber AGRA-EUROPE erläuterten, soll Polen mit rund 39 Mio Euro den Löwenanteil der Hilfen aus der EU-Agrarreserve der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten. Rumänien soll etwa 30 Mio Euro zur Unterstützung seiner Landwirte bekommen, Ungarn etwas weniger als 17 Mio Euro. Für Bulgarien und die Slowakei sind knapp 10 Mio beziehungsweise rund 5 Mio Euro vorgesehen.

 

Dem Vernehmen nach soll es aktuell noch zwei verschiedene Szenarien bei der Mittelaufteilung geben. Die endgültige Entscheidung über die Ausgestaltung des betreffenden Kommissionsvorschlages soll in Kürze im Kabinett von Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen getroffen werden.

 

Der Entwurf wird dann den fünf Mitgliedstaaten zugeleitet. Im Gegenzug, so gut informierte Kreise, müssen Polen, Ungarn, die Slowakei und Bulgarien ihre unrechtmäßig unilateral verhängten Grenzschutzmaßnahmen gegenüber ukrainischen Agrarimporten aufheben. Rumänien hatte sich zwar über die Folgen der ukrainischen Importe auf seine landwirtschaftlichen Märkte beklagt. Allerdings hatte die Regierung in Bukarest als einzige der fünf Anrainerstaaten zur Ukraine keine Grenzschutzmaßnahmen verhängt. Abschließend werden die Mitgliedstaaten voraussichtlich in der kommenden Woche im Ausschuss der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) über den Vorschlag befinden.

 

Derweil ist gemäß den gestern in Kraft getretenen autonomen Handelsschutzmaßnahmen der Import von Weizen, Mais, Sonnenblumen- und Rapssamen aus der Ukraine in die fünf östlichen EU-Mitgliedsländer nur im Transit zulässig. Laut Kommission gilt diese Bestimmung zunächst bis zum 5. Juni. Für diese Regelung hatten die Botschafter der EU-Staaten, darunter auch der deutsche Vertreter, grünes Licht erteilt.

 

Kritisch gesehen wird dabei, dass sich der Druck insbesondere auf den Getreide- und Ölsaatenmarkt nun in die angrenzenden EU-Länder wie Deutschland, Tschechien, Österreich oder Slowenien verschieben könnte. Aus der Kommission heißt es zugleich aber, dass Ungarn voraussichtlich Getreide aus anderen EU-Staaten werde einführen müssen. Als Grund gilt die relativ schlechte ungarische Ernte an Mais und Weizen im vergangenen Jahr. AgE/kl

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