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Mehr Maisaatgut mit GVO-Spuren

erstellt von info@raiffeisen.com (Raiffeisen Info) | |   news

Im Monitoringjahr 2021 haben die Behörden erneut in einigen Proben von Maissaatgut Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefunden. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestern berichtete, haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer im Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 insgesamt 740 Saatgutproben von zwölf verschiedenen Kulturpflanzen auf GVO-Anteile analysiert. Mais und Raps nahmen hierbei einen Anteil von 62 % beziehungsweise 26 % ein.

Unter allen untersuchten Saatgutpartien gab es im abgelaufenen Analysejahr laut BVL fünf Maisproben, in denen GVO-Anteile im Spurenbereich nachgewiesen wurden. Der Anteil positiver Proben im Mais habe somit nach einem Positivbefund im Vorjahr und drei Funden im Analysejahr 2019 wieder zugenommen, stellte die Behörde fest. Wie bereits im Vorjahr seien aber weder bei Raps noch bei Soja und auch bei keiner der anderen untersuchten Kulturarten GVO-Spuren nachgewiesen worden.

Dem Bundesamt zufolge wurde 2021 im Rahmen des Monitorings der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) erstmals auch Zuckermaissaatgut auf GVO-Anteile untersucht. Dabei sei in keiner der 23 untersuchten Zuckermaisproben Gentechnik gefunden worden. Die Kontrollen sei hier im Rahmen eines Pilotprojekts der Länder durchgeführt worden, da ungarische Kontrollbehörden zuvor geringe Anteile an nicht zugelassener GVO in Zuckermaissaatgut mit Herkunft USA nachgewiesen hätten, das über Deutschland vertrieben worden sei, erläuterte das BVL.

Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Saatgut werden von diesen regelmäßig im Internet unter "www.lag-gentechnik.de/saatgut.html" veröffentlicht. Die Probenahmen und Analysen erfolgen in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt werden inländisch erzeugte Saatgutpartien sowie auf dem Markt befindliches und importiertes Saatgut, wobei mindestens 10 % der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien untersucht werden sollen. AgE

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