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Ländermehrheit will Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kippen

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Das vom Bundestag beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist noch nicht in trockenen Tüchern. Mit knapper Mehrheit empfiehlt der Agrarausschuss der Länderkammer, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel ist es, den Gesetzesbeschluss des Bundestages aufzuheben. Die Entscheidung fiel mit knapper Mehrheit. Acht Länder stimmten für den von Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eingebrachten Antrag, sechs dagegen und zwei enthielten sich.

 

Das vom Bundestag beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist noch nicht in trockenen Tüchern. Mit knapper Mehrheit empfiehlt der Agrarausschuss der Länderkammer, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel ist es, den Gesetzesbeschluss des Bundestages aufzuheben.

 

Die Entscheidung fiel mit knapper Mehrheit. Acht Länder stimmten für den von Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt eingebrachten Antrag, sechs dagegen und zwei enthielten sich. Allerdings ist eine Mehrheit in der Plenarsitzung am 7. Juli nicht sehr wahrscheinlich. Die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen, wie etwa Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, dürften sich dann enthalten, so dass die notwendige Stimmenzahl für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aller Voraussicht nach nicht zustandekommen wird.

 

Der Agrarausschuss übt grundsätzliche Kritik an der Vorlage aus dem Bundestag. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz greife wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Tierhaltung vor, heißt es der Begründung. Vorgezogene, unvollständige Regelungen von Teilschritten schafften Unsicherheiten und gefährdeten den Umbau in Gänze. Zudem wollen die meisten Länder nicht hinnehmen, dass ihnen mit dem Gesetz ein Erfüllungsaufwand auferlegt werde, der höher sein werde als angenommen.

 

Im Einzelnen werden in dem Beschluss die bekannten Defizite des Gesetzes angeführt. Das reicht von der Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung auf zunächst frisches Schweinefleisch über die fehlende Einbeziehung wichtiger Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung bis zur Tatsache, dass sich die Anforderungen lediglich auf den Lebensabschnitt "Mast" beziehen. Außerdem werde das bewährte System der Initiative Tierwohl (ITW) gefährdet. AgE/rm

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