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Kabinett bringt Verlängerung auf den Weg

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Die Bundesregierung will die Strom- und Gaspreisbremsen bis Ende April 2024 verlängern. Den Entwurf der sogenannten "Preisbremsenverlängerungsverordnung" (PBVV), hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Als nächstes wird sich der Bundestag mit der Vorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium beschäftigen. Das Wirtschaftsressort hatte seinen Referentenentwurf zu Beginn der vergangenen Woche den beteiligten Verbänden zugeleitet.

Die Bundesregierung will die Strom- und Gaspreisbremsen bis Ende April 2024 verlängern. Den Entwurf der sogenannten "Preisbremsenverlängerungsverordnung" (PBVV), hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Als nächstes wird sich der Bundestag mit der Vorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium beschäftigen. Das Wirtschaftsressort hatte seinen Referentenentwurf zu Beginn der vergangenen Woche den beteiligten Verbänden zugeleitet. Die Energiepreisbremsen unterliegen als Beihilfen dem europäischen Wettbewerbsrecht. Auch ihre Verlängerung muss daher von der EU-Kommission genehmigt werden.


Auch Entlastung für den Mittelstand

Ohne die Verordnung laufen die Energiepreisbremsen am 31. Dezember 2023 aus. Bereits im Vorfeld hatte der Deutsche Raiffeisenverbandes (DRV) eine Anschlusslösung vom Bund gefordert. Dabei dürften laut dem DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers allerdings kleine und mittlere Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft nicht vergessen werden.

Versorger befürchten Chaos

Eine Verlängerung der Energiepreisbremsen ist umstritten. Erst kürzlich hatte die Monopolkommission in ihrem neunten Sektorgutachten Energie der Bundesregierung geraten, die Maßnahmen auslaufen zu lassen. Vor Chaos bei der Umsetzung warnen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Aufgrund des fehlenden zeitlichen Vorlaufs sowie offener Rechtsfragen sei eine fristgerechte und flächendeckende Umsetzung durch Stadtwerke und Energieversorger zum 1. Januar 2024 akut gefährdet, warnen die Verbände. AgE/np

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