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Initiative Tierwohl kann ihre Arbeit fortsetzen

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Trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung kann die Initiative Tierwohl (ITW) auch 2024 ihre Arbeit fortsetzen. Darauf haben sich Vertreter aus der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und dem Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt, die jetzt von den ITW-Gesellschaftern bestätigt wurde. Die aktuelle Programmphase läuft zum Jahresende 2023 aus.

Trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung kann die Initiative Tierwohl (ITW) auch 2024 ihre Arbeit fortsetzen. Darauf haben sich Vertreter aus der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und dem Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt, die jetzt von den ITW-Gesellschaftern bestätigt wurde. Die aktuelle Programmphase läuft zum Jahresende 2023 aus. Die Initiative Tierwohl erfasst nach eigenen Angaben mittlerweile zwei Drittel aller Mastschweine in Deutschland und rund 80 % aller Masthühner und Puten. Mehr als 12 000 Landwirte engagierten sich und bildeten gemeinsam mit der Fleischwirtschaft und dem Handel Deutschlands größtes Tierwohlprogramm.

 

Vereinbart wurde, dass die ITW für Schweine 2024 fortgesetzt wird. Die Anforderungen an die Tierhaltung bleiben zunächst für ein Jahr unverändert. Für den Zeitpunkt, zu dem das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden soll, wird die Initiative ein entsprechend der Stufe 2 der staatlichen Kennzeichnung weiterentwickeltes Konzept vorbereiten. Der Zeitplan sieht die Umsetzung der dann weiterentwickelten ITW für 2025 vor.



Laut der Initiative soll Planungssicherheit für die Landwirte auch in Zukunft ein integraler Bestandteil der ITW-Aktivitäten sein. Vor diesem Hintergrund werde es für die Ferkelerzeugung weiterhin einen Fonds geben. Ein Tierwohlentgelt sei deshalb für die engagierten Ferkelerzeuger sichergestellt. Neu werde sein, dass diejenigen, die ihre Tiere an teilnehmende ITW-Mäster lieferten, ein höheres Entgelt erhielten als diejenigen, die das nicht tun.



Ebenfalls fortgesetzt wird 2024 die ITW für Masthähnchen, Puten und Enten. Für Puten und Enten sollen die Anforderungen an die Haltung unverändert bleiben. Angesichts der politischen Pläne zur Veränderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Hinblick auf die Putenhaltung müsse noch abgestimmt werden, wie es 2025 weitergehe, so die Initiative. Details dazu könnten jedoch erst nach Konkretisierung der politischen Pläne erarbeitet werden. Für die Haltung von Masthähnchen ergänzt die ITW ihre Anforderungen an die teilnehmenden Tierhalter 2024 und plant darüber hinaus eine Weiterentwicklung, die dann ab 2025 umgesetzt werden soll.



Schweine-, Puten- und Hähnchenmäster sollen von ihren Abnehmern einen von der ITW empfohlenen Aufpreis für die Umsetzung der Tierwohlmaßnahmen erhalten. Mit Blick darauf empfiehlt die Initiative den Landwirten dringend, rechtzeitig Vereinbarungen mit den Abnehmern der Tiere zu treffen, in denen der empfohlene Aufpreis festgehalten sei. "Wir sind sehr froh, dass wir durch die Aufpreisempfehlung den Forderungen des Bundeskartellamts entsprechen können und hoffen auf einen fairen Umgang der Marktpartner miteinander", erklärte ITW-Geschäftsführer Robert Römer. AgE/jo

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