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Futtermittelhersteller mahnen klare Definitionen an

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Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung des Gentechnikrechts und speziell zu den neuen Züchtungstechniken (NGT) stößt bei den Genossenschaften und der Mischfutterindustrie im Grundsatz auf große Zustimmung. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation bekräftigten der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) jetzt nochmals ihr Ja zu dem Entwurf.

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung des Gentechnikrechts und speziell zu den neuen Züchtungstechniken (NGT) stößt bei den Genossenschaften und der Mischfutterindustrie im Grundsatz auf große Zustimmung. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation bekräftigten der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) jetzt nochmals ihr Ja zu dem Entwurf. Der DVT mahnte jedoch mehr Klarheit darüber an, was ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ist.

 

Klare, eindeutige und konsistente Definitionen seien unerlässlich, um potenzielle Auslegungsprobleme zu entschärfen, so der DVT. Das Verbot der NGT1-Pflanzen im Bioanbau erscheint dem Verband inkonsistent. Als Verbesserung schlägt er vor, dass die Eignung und die Verwendbarkeit von NGT-Pflanzen durch sektorspezifische Vorschriften geregelt werden sollten.

 

Probleme durch den Ökolandbau

 

Der Futtermittelverband warnt vor Problemen, sollte der Ökolandbau auch die NGT der Kategorie 1 - dazu zählen Veränderungen des Genoms, die in der gleichen Form auch mit den altbekannten Methoden erzeugt werden können - als vollwertige GVO-Merkmale betrachten. Dies könnte "zu unvorhersehbaren, kaum handhabbaren" Situationen für konventionelle Landwirte und die nachgelagerten Unternehmen, einschließlich Lebens- und Futtermittelhändler und -Verarbeiter, führen, da nicht klar sei, ob ein Merkmal der Kategorie 1 als GVO oder als konventionell zu betrachten sei.

 

Dem Vorschlag zu den NGT-2-Produkten fehlt es laut DVT an Praktikabilität und Durchsetzungsvermögen, denn es bleibe unklar, was ein solches Produkt von einem NGT1-Produkt und somit von konventionell gezüchteten Pflanzen unterscheide. Es wäre laut der Futtermittelindustrie zu erwarten, dass die Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet werden kann und es folglich im internationalen Warenhandel zu weiteren Problemen kommt. Zudem fordert der DVT gemäß dem Prinzip "ein Markt, ein Gesetz", dass die Regulierung ausschließlich auf EU-Ebene erfolgen sollte.

 

Eigenschaften bewerten

 

Der Raiffeisenverband stellte zu dem Vorschlag auf seiner Webseite nochmals fest, dass nicht die Technik bewertet werden sollte, mit der eine Pflanze entwickelt werde, sondern ihre Eigenschaften. Die neue EU-Verordnung könnte gleiche Wettbewerbsbedingungen auch im internationalen Handel ermöglichen. Da in anderen Ländern neue genomische Techniken bereits angewendet werden dürften, seien aktuell keine einheitlichen Regeln für alle Marktteilnehmer gewährleistet, so der DRV. Bei der Erarbeitung des neuen Rechtsrahmens sollte ihm zufolge die Entscheidungsfreiheit berücksichtigt werden. Dies werde durch die Kennzeichnung von Saatgut ermöglicht, da der Landwirt die Wahl habe, ob er NGT-Saatgut einsetzen wolle. AgE/ri

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