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FDP pocht auf aktives Bestandsmanagement

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Eine aktive Regulierung von Wolfsbeständen, die über eine Entnahme von Problemtieren hinausgeht, ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Gutachten, dass der Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, Prof. Michael Brenner, im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion erstellt hat. Die FDP will das im Koalitionsvertrag fixierte europarechtskonforme und regional differenzierte Bestandsmanagement beim Wolf nun vorantreiben.

Eine aktive Regulierung von Wolfsbeständen, die über eine Entnahme von Problemtieren hinausgeht, ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Gutachten, dass der Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, Prof. Michael Brenner, im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion erstellt hat. Die FDP will das im Koalitionsvertrag fixierte europarechtskonforme und regional differenzierte Bestandsmanagement beim Wolf nun vorantreiben. "Wir werden einen Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion auf Basis des Gutachtens schreiben", kündigte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad vor Journalisten in Berlin an.



Nationale Reformen nötig



Konrad machte keinen Hehl daraus, dass für sie eine Änderung des Schutzstatus auf europäischer Ebene wünschenswert wäre. Das Gutachten betrachte aber nur die derzeit geltende Rechtslage. Demnach sei sowohl eine Neuregelung über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch über das Bundesjagdgesetz (BJagdG) möglich.



Der Gutachter schlägt ein aktives Wolfsmanagement vor, das auf einem vom Gesetzgeber definierten "Akzeptanzbestand" basiert, also einer Bestandsgröße, die den günstigen Erhaltungszustand wahrt und gesellschaftlich akzeptiert wird. Dafür müsse zunächst die aktuelle Anzahl an Wölfen bundesweit ermittelt und dann ein - wie er es nennt - "Akzeptanzkorridor" festgelegt werden. Dabei seien auch Entnahmen von Problemwölfen zu bedenken, die aufgrund von Schutzmaßnahmen nötig werden. "Beides muss natürlich zusammen betrachtet werden", hob der Verfassungsrechtler hervor.



FDP wünscht sich Initiative des Ministeriums



Die FDP wolle zwar nun ein Gesetzesvorhaben zum Wolf starten, würde aber eine Initiative des Bundesumweltministeriums begrüßen, betonte Konrad. Da die Risszahlen stetig zunähmen, sei jetzt ein schnelles Handeln nötig. Wenn die EU-Kommission Tierarten unter Schutz stelle, sollte sie sich auch darüber Gedanken machen, wie ein Ausstiegsszenario aussehen könnte, wenn sich der Bestand wieder erholt habe, ergänzte die FDP-Obfrau im Bundestagsernährungsausschuss, Ulrike Harzer. AgE/np

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