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Europaparlament will Status quo für die Landwirtschaft beibehalten

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Die Rinderhaltung sollte nicht in die europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED) einbezogen werden. Darauf hat sich das Europaparlament im Rahmen der Abstimmung über seine Position für die Trilog-Verhandlungen verständigt. Die Abgeordneten haben sich damit mehrheitlich auf die Seite des Landwirtschaftsausschusses geschlagen.

Die Rinderhaltung sollte nicht in die europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED) einbezogen werden. Darauf hat sich das Europaparlament im Rahmen der Abstimmung über seine Position für die Trilog-Verhandlungen verständigt. Die Abgeordneten haben sich damit mehrheitlich auf die Seite des Landwirtschaftsausschusses geschlagen, der Ende April in einer Stellungnahme an den federführenden Umweltausschuss Verschärfungen für die Landwirtschaft abgelehnt hatte.

 

Dementsprechend hat sich nun das Plenum ebenfalls für Vorgaben ausgesprochen, die den aktuellen Regelungen entsprechen. So soll auch die novellierte IED nach dem Willen des Parlaments nur für Betriebe gelten, die über mehr als 2 000 Mastplätze für Schweine beziehungsweise mehr als 40 000 für Geflügel verfügen. Gemischtbetriebe sollen wie die Rinderhaltung ganz außen vor bleiben.

 

Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins, zeigte sich erleichtert. "Wir haben verhindert, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte weiteren Investitionsunsicherheiten ausgesetzt werden", so der CDU-Politiker. Nach seiner Einschätzung würde insbesondere die Einbeziehung der Rinderhaltung "fatale Folgen" für die Betriebe haben.

 

Die Mitgliedstaaten hatten im Umweltrat bereits im März ihre Position beschlossen. Dabei hatten sie die von der Kommisison vorgeschlagene Umstellung der Schwellenwerte auf Großvieheinheiten (GVE) sowie die Einbeziehung der Rinderhaltung akzeptiert. Alledings stimmten sie dafür, dass die Grenzwerte für Rinder und Schweine jeweils 350 GVE betragen sollten, bei Geflügel 280 GVE. Bei Gemischtbetrieben sprach sich der Rat ebenfalls für eine Schwelle von 350 GVE aus. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht bekanntlich für Rinder, Schweine und Geflügel sowie Gemischtbetriebe eine Grenze von jeweils lediglich 150 GVE vor. AgE/pk

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