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Europaparlament bestätigt Aufnahme von Düngemittel

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Die Preise für Kunstdünger dürften in der Europäischen Union in Zukunft in der Tendenz steigen. Gestern hat das Europaparlament in Straßburg der Trilog-Einigung mit der EU-Kommission und dem Rat vom vorigen Dezember zum sogenannten "Carbon Border Adjustment Mechanism" (CBAM) beziehungsweise dem Grenzausgleichsmechanismus formell seinen Segen erteilt. Konkret wird es neben Einfuhren von Düngemitteln auch Abgaben auf Eisen und Stahl, Zement, Aluminium und Elektrizität geben.

Die Preise für Kunstdünger dürften in der Europäischen Union in Zukunft in der Tendenz steigen. Gestern hat das Europaparlament in Straßburg der Trilog-Einigung mit der EU-Kommission und dem Rat vom vorigen Dezember zum sogenannten "Carbon Border Adjustment Mechanism" (CBAM) beziehungsweise dem Grenzausgleichsmechanismus formell seinen Segen erteilt. Konkret wird es neben Einfuhren von Düngemitteln - dies betrifft vor allem mineralischem Stickstoff - auch Abgaben auf Eisen und Stahl, Zement, Aluminium und Elektrizität geben. Auf Druck des Parlaments wird zudem Wasserstoff in die CBAM-Liste aufgenommen.

 

Die Einbeziehung der Düngemittel in den Mechanismus wird vom landwirtschaftlichen Berufstand sehr kritisch gesehen, da dieses wichtige Betriebsmittel dadurch verteuert wird. Die Düngerhersteller in der EU dürften sich dagegen freuen, da Zusatzabgaben auf weniger nachhaltig erzeugte Dünger aus Drittstaaten kommen werden. Nun steht noch das grüne Licht durch den Ministerrat aus. Anschließend werden die betreffenden Rechtstexte im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.

 

Festgelegt wurde auch, dass der CBAM für die einzelnen Produkte zwischen 2026 und 2034 schrittweise eingeführt wird. Dabei sollen die meisten Kontroll- und Evaluierungsaufgaben der EU-Kommission obliegen. Zudem soll diese in der Übergangsfrist bis Ende 2027 eine Überprüfung des Grenzausgleichssystems vornehmen. Hierbei hat sie die Fortschritte bei den internationalen Verhandlungen zum Klimaschutz sowie die Folgen für den Außenhandel mit Entwicklungsländern zu bewerten. Dann soll auch über eine mögliche Ausweitung des CBAM auf weitere Produkte entschieden werden.

 

Abgestimmt wurde heute im Europaparlament außerdem über die Reform des EU-Emissionshandels (EHS). Dabei votierte die Straßburger Volksvertretung dafür, die kostenlosen Emissionszertifikate für bestimmte Unternehmen schrittweise abzuschaffen und dafür den CBAM für die betroffenen Sektoren einzuführen. Ausgehend vom durch den EU-Emissionshandel ermittelten Preis für CO2 soll die Abgabe im Rahmen des CBAM festgelegt werden. Die maximal zulässigen Emissionsmengen in Bereichen wie der Strom- und Wärmeerzeugung, energieintensiven Industriesektoren und der kommerziellen Luftfahrt werden stetig gesenkt, der Preis für die Kohlendioxidemission so tendenziell erhöht.

 

Gemäß der Neuregelung sollen die Emissionen aus den EHS-Sektoren bis zum Jahr 2030 um 62 % gegenüber dem Stand von 2005 gesenkt werden. Laut Angaben der Kommission bedeutet dies eine Steigerung um 19 Prozentpunkte gegenüber der Reduzierungsvorgabe aus den derzeit geltenden Rechtsvorschriften. AgE/kl

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