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EuRH: GAP-Mittel kommen nicht ausreichend zum Einsatz

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In der Europäischen Union muss der Schutz der Böden deutlich verbessert werden. Diese Schlussfolgerung des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) findet sich in dessen gestern in Luxemburg vorgelegten Sonderbericht über die Bodenpolitik in der EU, nur wenige Tage nach der Vorstellung der Kommissionspläne für eine Bodenschutzrichtlinie. Kritisiert wird darin unter anderem, dass die Förderung des Bodenschutzes im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) "nicht weit genug" gehe.

In der Europäischen Union muss der Schutz der Böden deutlich verbessert werden. Diese Schlussfolgerung des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) findet sich in dessen gestern in Luxemburg vorgelegten Sonderbericht über die Bodenpolitik in der EU, nur wenige Tage nach der Vorstellung der Kommissionspläne für eine Bodenschutzrichtlinie. Kritisiert wird darin unter anderem, dass die Förderung des Bodenschutzes im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) "nicht weit genug" gehe.

 

Zwar könnten nach Auffassung der Prüfer die Cross-Compliance-Vorschriften dazu beitragen, die Belastung der Böden zu verringern, denn diese würden für 85 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU gelten. Gefordert sieht der Hof hier jedoch die Mitgliedstaaten, da die von ihnen festgelegten Anforderungen an die Bodengesundheit nur selten eine Änderung der Anbaumethoden erforderlich machten.

 

Mit dem gegenwärtigen Regelwerk dürfte sich die Bodengesundheit kaum verbessern, stellt der EuRH kritisch fest. Für den Zeitraum der neuen GAP - also von 2023 bis 2027 - seien zwar einige Verbesserungen vorgenommen worden. In vielen Mitgliedstaaten seien diese jedoch "bisher unzureichend und dürften nur geringe Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der Bodenbewirtschaftung und des Dungmanagements haben".

 

Nach Ansicht der Luxemburger Rechnungsprüfer hätten die EU-Länder die Fördermittel der Zweiten Säule viel stärker Regionen mit akuten Bodenproblemen zuweisen sollen. Viele dieser Gebiete hätten jedoch nur einen relativ kleinen Teil aus dem Fördertopf zur Entwicklung des ländlichen Raums erhalten. Dabei, so der EU-Rechnungshof, sei es doch unter anderem das Ziel, mit diesen Geldern die freiwillige Anwendung umweltfreundlicher Bewirtschaftungsmethoden zu unterstützen.

 

Mit Blick auf Deutschland heißt es in dem Bericht, dass speziell für die Region Niedersachsen nur ein kleiner Anteil der Mittel für Maßnahmen zum Bodenschutz und ein größerer für Maßnahmen in den Bereichen Biodiversität und Wasser bereitgestellt worden sei. Allerdings würden einige dieser Maßnahmen sekundär auch zum Bodenschutz beitragen. Im Bereich des Bodenschutzes nutzten die Behörden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Norden der Region zur Bekämpfung von Winderosion und im Süden zur Bekämpfung von Wassererosion. Auf diese Maßnahmen entfallen laut Bericht 3,7 % der Mittel, die weniger als 0,2 % der geförderten Fläche betreffen. Trotz dieses geringen Anteils sei eine erhebliche Wirkung erzielt worden, konstatiert der Rechnungshof. AgE/kl

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