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EU-Kommission will Schlachttransporte auf neun Stunden begrenzen

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Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden zum Schlachthof sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission künftig grundsätzlich nicht länger als neun Stunden dauern. Das geht aus dem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Transporten hervor, der AGRA-EUROPE vorliegt. Erklärtes Ziel des Entwurfs ist es, das Tierwohl zu verbessern.

Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden zum Schlachthof sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission künftig grundsätzlich nicht länger als neun Stunden dauern. Das geht aus dem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Transporten hervor, der AGRA-EUROPE vorliegt. Erklärtes Ziel des Entwurfs ist es, das Tierwohl zu verbessern. Daneben sollen die gesetzlichen Vorgaben an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und besser durchsetzbar werden. Den betroffenen Akteuren sollen graduelle Anpassungen ermöglicht werden, unter anderem durch Übergangszeiten von bis zu fünf Jahren. Nach derzeitigem Stand dürfte die EU-Kommission ihren Vorschlag am 6. Dezember offiziell machen; bis dahin muss noch mit Änderungen gerechnet werden.

 

Nachttransporte bei hohen Temperaturen

 

Sollen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde zu anderen Zwecken als der Schlachtung per Straße transportiert werden, so will die Kommission die Dauer auf 21 Stunden begrenzen, wobei nach zehn Stunden eine Pause eingelegt werden muss. Sofern den Tieren nach Vollendung der maximalen Transportzeit eine eintägige Pause außerhalb des Fahrzeugs gewährt wird, kann ein erneuter Transport für höchstens 21 Stunden erfolgen. Ein Weitertransport per Schiff muss sich indes an die erste Etappe anschließen, und auch nach dem Seetransport dürften die Tiere maximal 21 Stunden auf der Straße verbracht werden.

 

Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass Straßenfahrzeuge abgedeckt werden und die Luftzirkulation kontrolliert werden muss, um die Tiere vor Verkühlung zu schützen. Sollten die Temperaturen auf minus 5° oder tiefer fallen, so will die Kommission die Transportzeit zusätzlich auf neun Stunden begrenzen. Dasselbe Zeitlimit soll für Transporte zwischen 10 Uhr und 21 Uhr gelten, sobald die Temperaturen zwischen 25°Celsius und 30°Celsius liegen. Sollte es noch wärmer werden, dürfen die Tiere nur noch zwischen 21 Uhr und 10 Uhr verbracht werden.

 

Fütterungssystem für Kälber

 

Noch nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen sollen der Kommission zufolge höchstens acht Stunden transportiert werden dürfen. Futter sollen die Jungtiere gemäß dem Entwurf spätestens alle neun Stunden erhalten müssen. Ausnahmen für längere Wegstrecken sind möglich, sofern ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist.

 

Tierarzt entscheidet

 

Nicht länger als neuen Stunden dürften gemäß dem Vorschlag Fohlen im Alter von weniger als vier Monaten sowie Ferkel mit einem Gewicht von weniger als 10 kg transportiert werden, solange die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt. Für noch keine fünf Wochen alte Kälber, die unter 50 kg wiegen, sowie Ferkel, Lämmer und Zicklein im Alter von weniger als drei Wochen soll die maximale Transportstrecke auf weniger als 50 km festgelegt werden.

 

Im Grundsatz sollen alle Tiere als nicht transportfähig gelten, sobald sie sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können. Auch Dehydration, offene Wunden und Organvorfälle, weit fortgeschrittene Trächtigkeit sowie noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren will die Kommission zu Ausschlusskriterien machen. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, unter anderem wenn die Verletzung oder Erkrankung als minderschwer eingestuft wird und durch den Transport kein zusätzliches Leid hervorgerufen würde. Im Zweifelsfall soll ein Veterinär zu Rate gezogen werden.

 

Höhere Anforderungen bei Legehennen

 

Bei Geflügel soll die Transportzeit für Transporte aller Zwecke inklusive der Be- und Entladevorgänge im Grundsatz maximal zwölf Stunden betragen dürfen. Für Küken ist eine doppelt solange Frist vorgesehen, sofern der Prozess innerhalb von zwei Tagen nach dem Schlupf abgeschlossen ist. Bei Hennen am Ende der Legeperiode sollen wiederum höchstens zehn Stunden zur Verfügung stehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden. AgE/pk

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