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DBV: Geplante Anpassungen unzureichend

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Die von Bund und Ländern geplanten Anpassungen der Öko-Regelungen sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unzureichend. Dies gelte vor allem für Betriebe mit Dauergrünland einschließlich Tierhaltung sowie den Gemüse-, Obst- und Weinbau. Viele Fördersätze seien nicht attraktiv genug, so der DBV in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme. Bereits Anfang Juli hatte der Verband die seinerzeit diskutierten Änderungen als zu "zaghaft" kritisiert.

Die von Bund und Ländern geplanten Anpassungen der Öko-Regelungen sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unzureichend. Dies gelte vor allem für Betriebe mit Dauergrünland einschließlich Tierhaltung sowie den Gemüse-, Obst- und Weinbau. Viele Fördersätze seien nicht attraktiv genug, so der DBV in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme. Bereits Anfang Juli hatte der Verband die seinerzeit diskutierten Änderungen als zu "zaghaft" kritisiert. Auch für den Ökolandbau sei das Angebot eingeschränkt. Dem DBV zufolge ist auch mit den nun beabsichtigten Maßnahmen und Prämienerhöhungen nicht davon auszugehen, dass 2024 eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Öko-Regelungen erreicht wird.

 

"Völlig unverständlich" ist laut DBV die Entscheidung, eine Verbesserung des Förderangebots für Grünland bis 2025 aufzuschieben. Eine neue Regelung für maximal zwei Schnitte in der Grünlandbewirtschaftung müsse schon 2024 eingeführt werden, ohne dass es zu Einschränkungen bei Grünlandförderungen der Bundesländer komme.

 

Die Schätzung für die Teilnahme an der Öko-Regelung 1a - zusätzliche "nichtproduktive" Ackerflächen über 4 % hinaus - sei unrealistisch hoch, stellt der Bauernverband fest. Dies betreffe auch die neue 1-Hektar-Regelung, die ausdrücklich unterstützt werde. Es werde angenommen, dass praktisch jeder Betrieb mit Ackerflächen an der Ökoregelung 1a mit einem Prozentpunkt oder 1 ha teilnehme. Das werde aber nicht eintreten, sagt der DBV voraus. Er gibt zu bedenken, dass viele Landwirte es angesichts einer knappen Futterversorgung und volatiler Agrarmärkte als zu risikoreich ansähen, zusätzliche Flächen aus der Erzeugung zu nehmen.

 

Demzufolge besteht nach Einschätzung des Verbandes finanzieller Spielraum. Dieser sollte vorrangig für eine stärkere Aufstockung der Förderung bei der Öko-Regelung 2 - vielfältige Kulturen - auf mindestens 75 Euro/ha sowie bei den Öko-Regelungen 1b und 1c - Blühflächen - auf wenigstens 300 Euro/ha und für mehr Förderangebote bei Grünland genutzt werden. Für Dauerkulturen fehlten noch nennenswerte Verbesserungen, wie zum Beispiel eine einfachere Regelung zur Bereitstellung und Anerkennung von Zwischenzeilenbegrünungen.

 

Schließlich mahnt der Bauernverband eine Klarstellung an, dass eine aktive Begrünung von Brachflächen nach GLÖZ 8 und der Öko-Regelung 1a bis zum 31. März des Antragsjahres erfolgen kann. Auch seien angemeldete Kleinstflächen bis 1 000 m² künftig als Brachen im Förderrecht anzuerkennen. Bei der Öko-Regelung 1b ist laut DBV die Erlaubnis zu einer Begrünung beziehungsweise Aussaat bis zum 15. Juni für solche Fälle erforderlich, in denen der Antragsstichtag witterungsbedingt nicht gehalten werden kann.

 

Zur GAP-Förderung ab 2025 muss nach Ansicht des Verbandes die gesamte Konzeption der Öko-Regelungen kritisch geprüft und korrigiert werden. Im Sinne der Vorschläge der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) betreffe dies insbesondere die Aspekte Prämienkalkulation, flächendeckende Angebote für alle Betriebsformen, attraktive Verträglichkeit mit den Länderprogrammen sowie zuverlässige Steuerung und Planbarkeit bei den Öko-Regelungen. Zudem muss laut DBV die Priorisierung von Flächenstilllegungen kritisch überprüft werden. Zu fragen sei, ob dieser Ansatz angesichts einer global sehr unsicheren Versorgungslage bei Nahrungsmitteln noch verantwortbar sei. Biodiversitätsmaßnahmen sollten flächensparender und produktionsintegriert erfolgen. AgE/ri

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