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DBV fordert Verursachergerechtigkeit bei der Gebietsabgrenzung

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Ein fachlich fundiertes Vorgehen und Rechtssicherheit für die Betroffenen mahnt der Deutsche Bauernverband (DBV) bei der Gebietsabgrenzung im Rahmen der Düngeverordnung an. "Fundament einer verlässlichen und zielgerichteten Gewässerpolitik muss es sein, Verursachergerechtigkeit herzustellen und nicht pauschal alle Betriebe - unabhängig von ihrer Wirtschaftsweise - weitreichenden Auflagen zu unterziehen", fordert DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Schreiben an die Staatssekretäre des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Stefan Tidow und Silvia Bender. Anlass sind die laufenden Verhandlungen der Ressorts mit der EU-Kommission über eine Neuausweisung der sogenannten Roten Gebiete mit hoher Nitrat und Phosphatbelastung.

Rote Grundwasserkörper dürften nicht nach den alten, pauschalen Kriterien der Grundwasserverordnung undifferenziert und großräumig abgegrenzt werden, heißt es in dem Schreiben. Laut Krüsken wird das Prinzip der Binnendifferenzierung in Roten Grundwasserkörpern und damit einer differenzierten Teilgebietsabgrenzung von der EU-Kommission nicht bemängelt: es müsse daher zwingend Bestand haben. Voraussetzung hierfür sei eine ausreichend große Anzahl von geeigneten Messstellen, die repräsentativ verteilt im jeweiligen Bundesland sind und den technischen Standards zur Messung der Wasserqualität entsprechen.

Angesichts der Brüsseler Forderung, die Modellierung der Bewirtschaftung aus der Gebietsabgrenzung auszuklammern, müssten unverzüglich Alternativen auf den Weg gebracht werden, um das Prinzip der Verursachergerechtigkeit weiterhin zum Ansatz zu bringen. Krüsken warnt davor, die künftige Binnendifferenzierung allein auf der Basis eines mathematischen Verfahrens vorzunehmen. Ohne eine Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher und realer Bedingungen könnten die komplexen Verhältnisse der Wasserqualität und räumlichen Abgrenzung von Teilbereichen von Grundwasserkörpern nicht sachgerecht und gerichtsfest abgebildet werden. Daher müssten zwingend weitere Kriterien einbezogen werden, um eine fachlich fundierte Gebietsabgrenzung vornehmen zu können. Voraussetzung dafür sei aber ein ausreichend großes, repräsentatives und dichtes Messnetz auf einem hohen technischen Standard.

Der Generalsekretär kritisiert politische Versäumnisse auf deutscher Seite. Nach vielen Jahren der Diskussion zwischen Bund und Ländern über einen differenzierten Ansatz im Gewässerschutz hätten einige Bundesländer nach wie vor kein ausreichendes Messnetz für eine differenzierte Gebietsabgrenzung geschaffen. Das dürfe nicht zulasten der landwirtschaftlichen Betriebe gehen. AgE

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