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Bundesweit gleiche Förderbedingungen für Schweineställe

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Bund und Länder haben ihren Streit um die künftige Stallbauförderung beigelegt. Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat in seiner heutigen Sitzung den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für die Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Danach soll es mit dem für Anfang 2024 geplanten Inkrafttreten des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung gleiche Förderbedingungen für Schweineställe in allen Ländern geben.

Bund und Länder haben ihren Streit um die künftige Stallbauförderung beigelegt. Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat in seiner heutigen Sitzung den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) für die Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Danach soll es mit dem für Anfang 2024 geplanten Inkrafttreten des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung gleiche Förderbedingungen für Schweineställe in allen Ländern geben. Dazu wird die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung aus der GAK herausgelöst; die investive Förderung von Stallbaumaßnahmen für die Schweinehaltung zur Verbesserung des Tierwohls wird befristet bis zum Jahresende 2027 in der GAK ausgesetzt. Weiter in der GAK möglich bleiben die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Bereich Sauenhaltung.

 

Planungssicherheit für die Tierhaltung

 

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der dem PLANAK vorsteht, sprach anschließend von einem wichtigen Schritt, um den Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und für ganz Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen zu geben. "Das bringt Planungssicherheit, damit die Tierhaltung bei uns eine Zukunft hat", betonte der Minister und kündigte eine "abgestimmte Förderung aus einem Guss" an: "Wir unterstützen die Betriebe mit einem Bundesprogramm beim Umbau bestehender Anlagen und den Bau neuer Ställe." Auch die laufenden Mehrkosten in der Schweinehaltung würden berücksichtigt. Um Doppelförderung zu vermeiden, habe der PLANAK die Gemeinschaftsaufgabe entsprechend angepasst.

 

Gut 900 Millionen Euro in der GAK

 

Özdemir bestätigte, dass die Beschlüsse, die der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung Mitte November zur GAK gefasst hat, Bestand haben. So würden die im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen wurden um 66,8 Mio. Euro deutlich abgemildert. Das sei ein echter Erfolg, der den Menschen in den ländlichen Räumen zugutekomme, sagte der Minister. Ursprünglich sollte die Kürzung 293 Mio Euro betragen. Damit belaufen sich die Bundesmittel für die GAK im kommenden Jahr aller Voraussicht nach auf 907 Mio Euro. In diesem Jahr sind es rund 1,13 Mrd Euro.

 

Erschwernisausgleich Pflanzenschutz wird ausgeweitet

 

Wie der PLANAK weiter beschlossen hat, werden die Förderhöhen bei den laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an gestiegene Kosten angepasst, um Weidetierhalterinnen und -halter beim Herdenschutz verlässlich zu unterstützen. Im Förderbereich 4 "Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege" erfolgt die Ausweitung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz auf Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten. Die verstärkte Förderung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg, mit öffentlichem Geld stärker öffentliche Leistungen zu honorieren, so die Begründung. Die Änderung wird derzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert.

 

Förderung von Kleinprojekten über das Regionalbudget

 

Um künftig die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten zu stärken, wird im Förderbereich 3A "Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse" der GAK ein Zuschlag für Betriebe aufgenommen, die ihre Produkte in regionalen Wertschöpfungsketten erfassen, verarbeiten und vermarkten. Dadurch erhöht sich der Zuschuss zu den Kosten einer Investition. Über die Fördermaßnahme "Regionalbudget" des Förderbereichs 1 "Integrierte ländliche Entwicklung" können künftig Kleinprojekte gefördert werden, die insbesondere einen Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung, zum sozialen und kulturellen Leben, zur Freizeit und Erholung und somit für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch auf dem Land leisten. Um die ländliche Entwicklung in der Verantwortung der engagierten Menschen vor Ort weiter zu unterstützen, wird diese Art von Regionalbudgets nun dauerhaft und nicht mehr befristet als Fördermaßnahme in der GAK angeboten. AgE/rm

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