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Bundesrat schickt Streichung in die Warteschleife

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Der von der Regierungskoalition geplante Abbau der Agrardieselvergünstigung in drei Stufen ist noch nicht in trockenen Tüchern. Überraschend ist der Ständige Beirat des Bundesrats am Donnerstag (1.2.) nicht der Bitte des Bundestags um Fristverkürzung gefolgt. Damit war das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 am Freitag nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.

Der von der Regierungskoalition geplante Abbau der Agrardieselvergünstigung in drei Stufen ist noch nicht in trockenen Tüchern. Überraschend ist der Ständige Beirat des Bundesrats am Donnerstag (1.2.) nicht der Bitte des Bundestags um Fristverkürzung gefolgt. Damit war das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 am Freitag nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzung. In diesem Gesetz sind unter anderem die Regelungen zum Agrardiesel, aber auch die Anpassungen beim Bezug von Bürgergeld enthalten.

 

Aller Voraussicht nach wird die Länderkammer in ihrer nächsten Sitzung am 22. März über das Gesetz entscheiden. Möglich, aber wenig wahrscheinlich ist auch eine sogenannte "Kampfzuleitung", so dass der Bundesrat am 23. Februar zu einer Sondersitzung zusammenkommen müsste. In jedem Fall hat die Entscheidung des Ständigen Beirats eine Verzögerung der Agrardieselregelungen zur Folge.

Unionsmehrheit ermöglicht Votum

 

Die Mehrheit für die Verschiebung kam zustande, weil bei der Festlegung der Tagesordnung für die Bundesratssitzung mit Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zwei Länder fehlten. Damit gab es eine Mehrheit der Unions-Länder gegen das Haushaltsfinanzierungsgesetz. Allerdings sprechen sich mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland drei SPD-geführte Länder in ihrem Entschließungsantrag gegen die vorgesehene Streichung der Agrardieselbeihilfe innerhalb von drei Jahren aus.

 

In dem Antrag wird unter anderem gefordert, den Zeitraum für den Abbau der Agrardieselbeihilfe zu strecken, um parallel alternative Antriebssysteme und Kraftstoffe zu entwickeln. Das Haushaltsfinanzierungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Einen Einspruch des Bundesrats könnte der Bundestag mit einfacher Mehrheit zurückweisen. AgE/rm

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