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Bundeskabinett beschließt Neuregelung

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Die Bundesregierung hat die von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigte Lockerung der Vorgaben zur Tötung von Hühnerembryos auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss heute eine entsprechende Formulierungshilfe zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Demnach soll der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem Jahr 2024 bis zum 13. Bebrütungstag möglich sein.

Die Bundesregierung hat die von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigte Lockerung der Vorgaben zur Tötung von Hühnerembryos auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss heute eine entsprechende Formulierungshilfe zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Demnach soll der Abbruch der Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem Jahr 2024 bis zum 13. Bebrütungstag möglich sein. Bislang hatte das Tierschutzgesetz strengere Regelungen vorgesehen, die vom nächsten Jahr an die Tötung der Embryos bereits ab dem siebten Tag verboten hätten.

 

Dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zufolge wird nunmehr die Rechtslage auf "den neuen Stand von Wissenschaft und Technik" gebracht sowie "Rechtssicherheit" für die Brütereien geschaffen. Umgesetzt wird die Neuregelung im Zusammenhang mit der Novelle des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes. Dieses Gesetz soll im Bundestag nach Maßgabe einer Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen werden.

 

Laut der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hat sich der wissenschaftliche Kenntnisstand in Sachen Kükentöten weiterentwickelt. Messungen der elektrischen Aktivität des Gehirns von Hühnerembryonen legten nahe, dass ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen erst ab dem 13. Bruttag eintrete. Das hatte zuletzt auch ein im März veröffentlichter Sachstandbericht zu einem vom BMEL geförderten Forschungsprojekt bestätigt. Die ursprüngliche Regelung ist daher dem Ministerium zufolge "nicht mehr verhältnismäßig".

 

Das früher übliche Töten von männlichen Küken ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich verboten. Betriebe müssen die männlichen Legeküken seither entweder lebend vermarkten oder vor Tötung der Embryos im Ei eine Geschlechtsbestimmung durchführen lassen. Derweil will die Verbraucherorganisation foodwatch Anhaltspunkte dafür gefunden haben, dass viele Betriebe nun die Küken ins Ausland bringen, "wo sie unter Umständen doch getötet werden". Die Geflügelwirtschaft hatte frühzeitig darauf verwiesen, dass die sogenannten Bruderhähne zur Tötung ins Ausland gebracht werden könnten. Sie hatte deshalb ein europaweites Kükentötungsverbot angemahnt. AgE/nr

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