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Beringmeier ist dafür

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Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.

Der WLV-Präsident unterstützt den Vorschlag, den Umbau der Tierhaltung über eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf tierische Produkte zu finanzieren.

 

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) signalisiert Unterstützung für den Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), den Umbau der Tierhaltung über eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf tierische Produkte zu finanzieren. Gleichzeitig sieht der Verband aber noch erheblichen Konkretisierungsbedarf. Voraussetzung für eine Mehrwertsteuerfinanzierung sei eine gesetzliche Regelung, dass die so gewonnenen Mehreinnahmen zu 100% auf die Höfe gelangten und hier für den Umbau, Neubau oder Anbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl genutzt werden könnten, betonte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier am Mittwoch (17.4.) in Münster. Zudem müsse die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes schrittweise, entsprechend dem Finanzierungsbedarf für Tierwohlmaßnahmen erfolgen.

 

Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Finanzierungsmittel für alle Betriebe unabhängig von ihrer Größe zugänglich seien. Der WLV stellt sich ausdrücklich hinter den Vorschlag von Ex-Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert, dass eine Mehrwertsteuererhöhung durch ein Begleitgesetz flankiert werden muss. Auf diese Weise könne gewährleistet werden, dass keine Konflikte mit europäischem Recht entstehen und die Mehreinnahmen den deutschen Tierhalterinnen und Tierhaltern vollumfänglich zugutekommen.

 

Seit Jahren in der Wartestellung

Laut Beringmeier brauchen die Betriebe bei der Finanzierung Planungssicherheit für mindestens 20 Jahre. Dies könne über langfristige Verträge mit den Betrieben abgesichert werden, so der WLV-Präsident in Anlehnung an einen Vorschlag der Borchert-Kommission. Darüber hinaus bedürfe es dringender Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Bisher sei eine Privilegierung oder Abweichung von den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Sinne einer Verbesserungsgenehmigung für Tierwohlställe nicht ausreichend gegeben. Änderungen vorhandener Stallbauten hin zu mehr Tierwohl könnten in der Folge derzeit nicht realisiert werden.

 

"6.800 schweinehaltende Betriebe in Westfalen-Lippe, eine der viehhaltungsstärksten Regionen Deutschlands, sind mit Blick auf die Zukunft der Tierhaltung seit Jahren in Wartestellung", beklagte Beringmeier. Als ersten Anschub wertet der Verbandspräsident das vom Bundeslandwirtschaftsministerium aufgelegte Bundesförderprogramm mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro. Für einen breiten Umbau der Tierhaltung sei die Förderung jedoch nicht ausreichend. AgE

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