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Hersteller müssen nochmals Millionen zahlen

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Nach den bereits sehr hohen Bußgeldern, die das Bundeskartellamt im Jahr 2014 gegen die deutschen Zuckerhersteller wegen ihrer Kartellabsprachen verhängt hatte, werden diese nun in der Sache nochmals zur Kasse gebeten. Nordzucker, Pfeifer & Langen und Südzucker müssen an die Nestlé Deutschland 8,393 Mio Euro und an die Molkerei Alois Müller 6,262 Mio Euro zahlen. Dazu hat die Kartellkammer beim Landgericht Mannheim am vorigen Freitag die drei Zuckerhersteller verurteilt. Hinzu kommen Zinszahlungen in ähnlicher Dimension, die teilweise bis 1998 zurückreichen. Das Urteil bildet den Abschluss von zwei Pilotverfahren, in denen "Preisüberhöhungsschäden" von rund 83 Mio Euro geltend gemacht worden waren.

Nach den bereits sehr hohen Bußgeldern, die das Bundeskartellamt im Jahr 2014 gegen die deutschen Zuckerhersteller wegen ihrer Kartellabsprachen verhängt hatte, werden diese nun in der Sache nochmals zur Kasse gebeten. Nordzucker, Pfeifer & Langen und Südzucker müssen an die Nestlé Deutschland 8,393 Mio Euro und an die Molkerei Alois Müller 6,262 Mio Euro zahlen. Dazu hat die Kartellkammer beim Landgericht Mannheim am vorigen Freitag die drei Zuckerhersteller verurteilt. Hinzu kommen Zinszahlungen in ähnlicher Dimension, die teilweise bis 1998 zurückreichen. Das Urteil bildet den Abschluss von zwei Pilotverfahren, in denen "Preisüberhöhungsschäden" von rund 83 Mio Euro geltend gemacht worden waren.

 

Wie das Landgericht berichtete, hatte der Sachverständige Prof. Justus Haucap im Zuge des Verfahrens erläutert, dass er ausgehend von der Preisentwicklung in Frankreich darauf geschlossen habe, dass die Zuckerpreise in Deutschland zwischen 2001 und 2009 ohne die verbotenen Absprachen um rund 2 % niedriger gewesen wären. Nach der Gerichtssitzung im Januar dieses Jahres nahmen die Firmen Goldeck Süßwaren und Zott ihre Klagen zurück. Das Unternehmen Katjes Fassin erklärte seine Klage teilweise für erledigt. Dort sowie im weiteren Pilotverfahren betreffend die Klage der Jung & Schmitt GmbH werde die Verhandlung wiedereröffnet, teilte die Kammer jetzt mit.



Auf der Basis des Gutachtens sowie weiterer Indizien kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Preise für Verarbeitungszucker in Deutschland von 1997 bis September 2009 wegen des Kartells um rund 2 % überhöht waren. Zwar räumte die Kammer ein, dass die Regulierung des EU-Zuckermarktes den Wettbewerb zwischen den Anbietern erheblich einschränke. Auch ließen die übrigen Marktcharakteristika bereits ohne verbotene Absprachen erwarten, dass die Zuckerhersteller vorwiegend Kunden in der Nähe ihrer Fabriken belieferten. Ein wesentlicher Restwettbewerb um Absatzgebiete, Kunden und Kundenpreise sei aber dennoch möglich und sei durch die über 13 Jahre andauernden verbotenen Absprachen mit preisüberhöhender Wirkung beschränkt worden, stellte die Kammer fest.



Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2014 bereits Bußgelder in der Gesamthöhe von rund 280 Mio Euro gegen Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche wegen wettbewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen verhängt. Die Verstöße bezogen sich auf Industrie- und Haushaltszucker. "Die Zuckerhersteller haben ein "Gebietskartell" gegründet und sich über viele Jahre darüber abgesprochen, sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland im Wesentlichen auf ihr angestammtes Gebiet zu beschränken", so damals Kartellamtspräsident Andreas Mundt. AgE/ri

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