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Erneuter Ruf nach aktivem Bestandsmanagement des Wolfes

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Ihre Forderungen nach einem aktiven Bestandsmanagements des Wolfes haben das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Verbände von Weidetierhaltern mit einer gemeinsamen Erklärung an die Umweltministerkonferenz (UMK) bekräftigt, die derzeit in Königswinter stattfindet. Der Schutz von Weidetieren sei nicht allein mit Herdenschutz zu realisieren, heißt es in einer Erklärung, die an den Vorsitzenden der UMK, Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer, übergeben wurde. Zudem sei die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung nicht mit "Beschwichtigungen" zu erreichen.

Ihre Forderungen nach einem aktiven Bestandsmanagements des Wolfes haben das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und Verbände von Weidetierhaltern mit einer gemeinsamen Erklärung an die Umweltministerkonferenz (UMK) bekräftigt, die derzeit in Königswinter stattfindet. Der Schutz von Weidetieren sei nicht allein mit Herdenschutz zu realisieren, heißt es in einer Erklärung, die an den Vorsitzenden der UMK, Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer, übergeben wurde. Zudem sei die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung nicht mit "Beschwichtigungen" zu erreichen.

 

Die bereits erfolgten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zur Entnahme sogenannter Problemwölfe werden von den Landnutzern als unzureichend gewertet. Ihre Umsetzung werde in den Bundesländern nicht vorangebracht oder durch Bürokratie und Klagen von Umweltschutzverbänden ausgebremst. Gebraucht werde eine unverzügliche und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen. Außerdem müsse der Wolfsbestand insgesamt reguliert werden. Das im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen im Bund vorgesehene Bestandsmanagement sei zu schaffen und eine Entnahmequote festzulegen.

 

Daneben wird mit der Erklärung die Ausweisung von "Wolfsausschlussarealen" gefordert, in denen die Ansiedlung des Wolfes verhindert wird. Der gute Erhaltungszustand des Beutegreifers in Deutschland sei an die EU-Kommission zu melden. An Brüssel appellieren das AFN und die Verbände, den Wolf von Anhang IV in Anhang V der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie umzustufen.

 

Zu den weiteren Forderungen gehört die Etablierung eines staatenübergreifenden Wolfsmonitorings. Daneben müsse das Rissbegutachtungsverfahren überarbeitet werden. Wichtig seien dabei die Umkehr der Beweislast und unbürokratische Auszahlungen von Entschädigungen. Schließlich sei der Herdenschutz im vollen Umfang zu fördern. Das AFN besteht derzeit aus insgesamt 15 Mitgliedsverbänden, darunter der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Jagdverband (DJV) und die "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer". AgE/lu

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