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Unterstützung ist bis Ende Oktober online zu beantragen

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Damit die Betriebe die "Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine" zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) jetzt alle berechtigten Bauernhöfe angeschrieben.

Damit die Betriebe die "Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine" zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) jetzt alle berechtigten Bauernhöfe angeschrieben. Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal könnten die Unternehmen vom 1. bis zum 31. Oktober den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen, teilte die BLE heute in Bonn mit. "Mit der direkten Ansprache können wir allen berechtigten klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben die finanzielle Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums passgenau zukommen lassen", so BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden. Die Behörde rechnet mit rund 15 000 Antragstellern.

 

Beihilfeberechtigt sind der BLE zufolge Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15 000 Euro. Das Antragsverfahren findet laut der Bundesanstalt ausschließlich elektronisch statt; die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022 um 24 Uhr. Die Kleinbeihilfe sollen die Betriebe noch in diesem Jahr erhalten. AgE

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