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Neue EU-Vorschriften sollen Trendumkehr bewirken

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Die Europäische Kommission will den Umgang mit Verpackungen nachhaltiger gestalten. Dazu legte die Brüsseler Behörde heute Vorschläge über eine neue Verpackungsverordnung sowie politische Rahmenbedingungen für biobasierte, abbaubare und kompostierbare Kunststoffe vor. Neben der Vermeidung von Verpackungsmüll sollen die Wiederverwertungsquote erhöht und der Bedarf an Rohstoffen gesenkt werden.

Die Europäische Kommission will den Umgang mit Verpackungen nachhaltiger gestalten. Dazu legte die Brüsseler Behörde heute Vorschläge über eine neue Verpackungsverordnung sowie politische Rahmenbedingungen für biobasierte, abbaubare und kompostierbare Kunststoffe vor. Neben der Vermeidung von Verpackungsmüll sollen die Wiederverwertungsquote erhöht und der Bedarf an Rohstoffen gesenkt werden. Außerdem sollen Unklarheiten in Bezug auf biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe beseitigt werden.

 

Konkret sollen die Verpackungsabfälle bis 2040 im Vergleich zu 2018 um 15 % pro Mitgliedstaat verringert werden; geschehen soll das durch Wiederverwendung und Recycling. Vorgeschlagen wird unter anderem, dass Unternehmen einen bestimmten Anteil an wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten müssen. Ferner sollen Formate und Kennzeichnungen vereinheitlicht und bestimmte Einwegverpackungen verboten werden. Um Verpackungen bis 2030 uneingeschränkt recyclingfähig zu machen, sollen Kriterien für die Gestaltung vorgeschrieben und verbindliche Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen eingeführt werden. Für neue Kunststoffverpackungen will die Kommission einen verbindlichen Recyclinganteil vorgeben.

 

Hinsichtlich der Kunststoffe soll der Vorschlag den Grundstein dafür legen, dass diese positive Auswirkungen auf die Umwelt haben. So will die Kommission sichergestellt sehen, dass die Biomasse zur Herstellung biobasierter Kunststoffe aus nachhaltigen Quellen stammt; vorwiegend soll auf organische Abfälle und Nebenprodukte zurückgegriffen werden. Biologisch abbaubare Kunststoffe sollten nach Einschätzung der Kommission auf spezifische Anwendungen beschränkt werden, bei denen die Vorteile für die Umwelt und der Wert für die Kreislaufwirtschaft nachgewiesen sind. Hier soll beispielsweise eine Kennzeichnung Aufschluss darüber geben, in welcher Umgebung die Zersetzung möglich ist und wie lange diese dauert.

 

Industriell kompostierbare Kunststoffe sollten nach den Vorstellungen der Kommission nur verwendet werden, wenn sie einen Nutzen für die Umwelt haben, sich nicht negativ auf die Qualität des Komposts auswirken und ein geeignetes System zur Sammlung und Behandlung vorhanden ist. Zulässig sollen industriell kompostierbare Verpackungen nur für Teebeutel, Kaffeepads, Obst- und Gemüseaufkleber und sehr leichte Plastiktüten sein.

 

Die Kommission geht davon aus, dass durch ihre Vorschläge Treibhausgasemissionen von 23 Mio t eingespart werden können; hinzu kämen 1,1 Mio m3 Wasser. Die Kosten für Umweltverschmutzungen sollen bis 2030 um 6,4 Mrd Euro verringert werden können. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung sollen unter dem Strich positiv sein. Allerdings werde die "Einwegverpackungsindustrie in einen Wandel investieren müssen", heißt es. Laut Kommission dürfte allein die Förderung der Wiederverwendung bis 2030 mehr als 600 000 Arbeitsplätze schaffen. Erwartet werden neben innovativen Verpackungslösungen auch Einsparungen die - sofern durch die Unternehmen weitergegeben - fast 100 Euro pro Person erreichen sollen.

 

Nach Angaben der EU-Kommission ist das Aufkommen an Verpackungsabfällen in der Gemeinschaft in den letzten Jahren um mehr als ein Fünftel angestiegen; bis 2030 wird derzeit eine weitere Zunahme um 19 % prognostiziert. Durchschnittlich fallen in Europa fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr an. In der EU werden die Hälfte des Papiers und 40 % der Kunststoffe für Verpackungsmaterialien genutzt. AgE/pk

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