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Landwirtschaftskammer warnt vor Belastungen für die Schweinehalter

|   markttipps

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen kommen auf die schweinehaltenden Betriebe in den Restriktionszonen spürbare Belastungen zu. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen heute hingewiesen. Demnach müssen die betroffenen Landwirte damit rechnen, dass sie über einen längeren Zeitraum von mindestens 30 bis 60 Tagen ihre Schlachtschweine nur mit erheblichen Einschränkungen und finanziellen Nachteilen vermarkten können.

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen kommen auf die schweinehaltenden Betriebe in den Restriktionszonen spürbare Belastungen zu. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen heute hingewiesen. Demnach müssen die betroffenen Landwirte damit rechnen, dass sie über einen längeren Zeitraum von mindestens 30 bis 60 Tagen ihre Schlachtschweine nur mit erheblichen Einschränkungen und finanziellen Nachteilen vermarkten können.

 

Laut dem Vizepräsident der Kammer, Hermann Hermeling, steht derzeit noch nicht fest, welche Schlachtbetriebe Schweine aus dem Schutz- und Beobachtungsgebiet aufnehmen werden. Hier müssten schnell Entscheidungen getroffen werden, da mit der Schlachtung von 4 000 bis 6 000 Tieren pro Woche gerechnet werden müsse. Laut Kammer sind für die betroffene Schlacht- und Fleischwirtschaft aufgrund von seuchenhygienischen Vorgaben zahlreiche Aspekte zu beachten. Daher könnten nicht alle in der Region liegenden Schlachthöfe eine Schlachtung von Schweinen aus den Restriktionsgebieten ermöglichen.

 

Da in der Regel auch für die Mastbetriebe kostenträchtige Belastungen entstehen, empfiehlt die Kammer den betroffenen Landwirten, produktionstechnische Möglichkeiten zu nutzen, um das Wachstum der Schweine auf einen eventuell verlängerten Mastendzeitpunkt auszurichten. Hilfreich könnten beispielsweise eine nährstoffreduzierte Fütterung und der Einsatz von wirtschaftseigenem Sättigungsfutter sein. Empfohlen wird zudem, im Fall einer vorliegenden ASP-Ertragsschadenversicherung das betriebliche Vorgehen mit dem Versicherungsträger abzustimmen.

 

Ausgebrochen war die ASP in Niedersachsen Anfang Juli auf einem Betrieb mit 280 Sauen und rund 1 500 Ferkeln in der Gemeinde Emsbüren im Landkreis Emsland. Die Eintragsursache ist nach Angaben der Kammer nach wie vor unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Restriktionszone in einem Radius von insgesamt 10 km eingerichtet; darin liegen der Kammer zufolge 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195 000 Schweine gehalten werden. AgE

 

 

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