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EU-Quote für Gefügelfleischimporte bleibt ausgesetzt

|   markttipps

Ukrainisches Geflügelfleisch wird für ein weiteres Jahr von Zöllen beim Import in die Europäische Union ausgenommen. Wie aus Kommissionskreisen gegenüber AGRA-EUROPE verlautete, bleiben im Zuge der geplanten Verlängerung des im Juni 2022 zunächst für ein Jahr in Kraft getretenen EU-Zollmoratoriums weiterhin sämtliche Zölle auf alle ukrainischen Agrarprodukte ausgesetzt.

Ukrainisches Geflügelfleisch wird für ein weiteres Jahr von Zöllen beim Import in die Europäische Union ausgenommen. Wie aus Kommissionskreisen gegenüber AGRA-EUROPE verlautete, bleiben im Zuge der geplanten Verlängerung des im Juni 2022 zunächst für ein Jahr in Kraft getretenen EU-Zollmoratoriums weiterhin sämtliche Zölle auf alle ukrainischen Agrarprodukte ausgesetzt. Wie es hieß, sollen einige Akteure der Geflügelfleischwirtschaft an die Brüsseler Behörde appelliert haben, die EU-Märkte vor allem in Grenznähe zu schützen.

 

Vor der Zollaussetzung durfte die Ukraine im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der EU (DCFTA) seit 2020 jährlich Geflügelfleisch im Umfang von maximal 50 000 t zollfrei in die Gemeinschaft liefern. Für über die Quote hinausgehende Mengen wurde für höhere Qualitäten wie beispielsweise das Brustfleisch ein Zollsatz von 100,80 Euro pro 100 kg erhoben.

 

Laut Angaben der EU-Kommission wurden im ersten Halbjahr 2022 aus der Ukraine 66 330 t Geflügelfleisch in die EU-27 eingeführt; das waren 84,3 % mehr als in der Vorjahresperiode. Da das Zollmoratorium aber erst wenige Wochen vor der Jahresmitte 2022 in Kraft getreten ist, dürfte dessen Anteil an diesem starken Zuwachs noch überschaubar gewesen sein.

 

Derweil wies EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski beim Agrarrat zu Beginn dieser Woche auf eine Schutzklausel hin. Diese trete in Kraft, sobald es zu einem "sprunghaften" Anstieg der ukrainischen Agrareinfuhren komme. Unterdessen stellte Schwedens Landwirtschaftsminister Peter Kullgren als Agrarratspräsident klar, dass seine Amtskollegen einvernehmlich für eine Fortführung der Handelserleichterungen eintreten würden. Damit die Verlängerung der Übereinkunft pünktlich am 6. Juni 2023 in Kraft treten kann, müssen die Mitgliedstaaten und das Europaparlament dazu noch ihren Segen erteilen. Dies gilt aber als Formalie. AgE/kl

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