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Bundestag debattiert Novelle des Düngegesetzes

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Der Bundestag wird sich in dieser Woche erstmals mit der Änderung des Düngegesetzes befassen. Eine halbe Stunde ist für die Aussprache am Donnerstag angesetzt. Anschließend wird die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ernährungsausschuss übertragen. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für die anstehende Änderung der Stoffstrombilanzverordnung sowie einer Verordnung zur Einführung eines Wirkungsmonitorings der Düngeverordnung geschaffen werden.

Der Bundestag wird sich in dieser Woche erstmals mit der Änderung des Düngegesetzes befassen. Eine halbe Stunde ist für die Aussprache am Donnerstag angesetzt. Anschließend wird die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ernährungsausschuss übertragen. Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für die anstehende Änderung der Stoffstrombilanzverordnung sowie einer Verordnung zur Einführung eines Wirkungsmonitorings der Düngeverordnung geschaffen werden. Mit dieser Verordnung sollen die Düngedaten der Betriebe künftig nachvollzogen und bewertet werden können. Im Bundesrat war Ende September ein Antrag gescheitert, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben und damit ein Kernelement der Gesetzesnovelle zu torpedieren.


Belange der Grundeigentümer berührt

Ebenfalls am Donnerstag debattiert der Bundestag in erster Lesung über das sogenannte Solarpaket. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll unter anderem die Förderung für besondere Solaranlagen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV neu geregelt werden. Kritisch werden in Verbänden insbesondere Regelungen gesehen, denen zufolge Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte die zur Herstellung der Anschlüsse notwendigen Leitungsverlegungen auf ihren Flächen dulden müssen. Dafür soll eine Vergütung vorgeschrieben werden, die erheblich unter dem üblichen Satz für Stromleitungen auf Ackerflächen liegt. Der Bundesrat hat diese Vergütung als unzureichend kritisiert. Der Gesetzentwurf wird nach der Debatte an den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

Klimaanpassungsstrategie vorlegen und umsetzen

Erstmals beraten wird der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Dieser sieht vor, dass die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegt und umsetzt. Die Strategie soll alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. Sie soll messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung enthalten und durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene unterlegt werden. Auch Empfehlungen für Maßnahmen der Länder sollen aufgenommen werden.

Schließlich befassen sich die Abgeordneten in einer halbstündigen Aussprache mit dem Antrag der Linken zum Thema "Keine Doppelstandards bei giftigen Chemikalien - Exportverbot für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel". Dieser Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ernährungsausschuss überwiesen. AgE/rm

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