![]() |
Nachhaltigkeitsverordnung verlangt von Erzeugern eine "Selbsterklärung" Wir als Schnittstelle zwischen Landwirt und Produzent von Biokraftstoffen müssen die Nachhaltigkeit der angebauten Biomasse gegenüber unseren Abnehmern bzw. der verarbeitenden Industrie nachweisen. Um diesen Nachweis führen zu können, benötigen wir von allen Erzeugern eine „Selbsterklärung". Grundlage für diese Selbsterklärung ist die Biomasse - Nachhaltigkeitsverordnung. Darin wird im einzelnen festgelegt, wie flüssige Biomasse hergestellt und verwendet werden muss. Diese flüssige Biomasse muss nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, das ihr Einsatz gegenüber fossilen Energieträgern deutlich weniger Treibhausgase freisetzt und dass der Anbau der Pflanzen keine besonders schützenswerte Flächen zerstört. Weitere Informationen können sie den Broschüren "Nachhaltige Biomasseherstellung" der BLE und "Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse" des Deutschen Bauernverbandes entnehmen. |





